Zu Gast am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg

 

Am 07. Juli 2023 hatten Mitglieder der Hochschulgruppe sowie Interessierte die Möglichkeit einen Blick hinter die Kulissen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu werfen. Dieser startete um 10.00 Uhr morgens mit einer Führung durch die Gebäude des EuGH. Mit dem Wachstum der Europäischen Union ist auch der Europäische Gerichtshof sowie das Europäische Gericht gewachsen und im Zuge der letzten Jahre sind Gebäude hinzugekommen, um sowohl der wachsenden Anzahl von Richter:innen als auch der wachsenden Anzahl von Mitarbeiter:innen gerecht zu werden. Dem EuGH gehören über 2000 Mitarbeiter:innen an sowie 54 Richter:innen  dem Europäischen Gericht und 27 Richter:innen und elf Generalanwält:innen dem Europäischen Gerichtshof. Mit einem Richter am Europäischen Gericht konnte die Gruppe im Nachgang an die Führung sprechen. Herr Laitenberger, welcher seit 2019 Richter am Gericht ist, brachte den Studierenden unter anderem die Zuständigkeit des Gerichts näher, welche sich von der Zuständigkeit des Gerichtshofs unterscheidet.
 
Das Gericht behandelt beispielsweise Direktklagen gegen Entscheidungen der Unionsorgane sowie Schadensersatzklagen und Vertragsstreitigkeiten. Es widmet sich somit vor allem der Auseinandersetzung von Tatsachenbehauptungen und Beweiswürdigung. Der Europäische Gerichtshof hingegen ist zuständig unter anderem für Vorabentscheidungsersuchen, Vertragsverletzungsverfahren oder aber Organstreitigkeiten. Doch nicht nur allein in den Zuständigkeiten der beiden Instanzen bestehen Unterschiede. Auch die Zusammensetzung unterscheidet sich zu einem gewissen Maße. Wohingegen sich der Gerichtshof aus jeweils einem beziehungsweise einer Richter:in aus den Mitgliedstaaten sowie aus insgesamt elf Generalanwält:innen, welche sich wiederum aus fünf ständigen Verterteländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Polen) und 6 rotierenden Vertreterländern (gegenwärtig Estland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Irland und Lettland) zusammensetzen. Setzt sich das Gericht aus insgesamt 2 Richter:innen der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Gemein ist sowohl der einen als auch der anderen Instanz, dass die Richter:innen ernannt werden und insofern sie in das Amt gehoben werden, ihre Amtszeit sechs Jahre beträgt. Im Anschluss an das Gespräch mit Herrn Laitenberger erfolgte ein weiteres Gespräch mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter im Kabinett der deutschen Generalanwältin Juliane Kokott, Herrn Dr. Nehl.

Dieser gab nicht nur einen Einblick in die Arbeitsweise des EuGH, sondern machte noch einmal die Rolle der Generanwält:innen deutlich. Diese sind zwar ebenfalls Mitglieder des Gerichtshofs, allerdings gehören sie nicht den Spruchkörpern an. Stattdessen erstellen diese unabhängige Gutachten, sogenannte Schlussanträge, zu den anhängigen Fällen. Schlussanträge sind beratende Gutachten, welche sich der EuGH im Vorfeld einer Entscheidung einholt. 

Im Hinblick auf den Schwerpunkt der Gruppe, Außen- und Sicherheitspolitik, kamen beide Referent:innen auf die restriktiven Maßnahmen zu sprechen, welche in den vergangen Jahren zu einer Art „Problem“ geworden sind. Verschiedene Personen klagen vor dem EuGH gegen die restriktiven Maßnahmen gegen die eigene Person und in vielen Fällen werden eben diese fallen gelassen, da es zumeist schwierig ist, die Notwendigkeit der Maßnahme zu belegen. 

Alles in allem war die Exkursion ein sehr interessanter Einblick in das Herzstück der europäischen Rechtssprechung und die Hochschulgruppe bedankt sich sowohl bei den Teilnehmenden für das rege Interesse als auch bei dem Besucherdienst des Europäischen Gerichtshofs für das spannende Programm!


Veranstaltungsbericht: Sicherheitspolitische Kommunikation

 

Sebastian Nieke, wissenschaftlicher Oberrat an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik und dort zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, hat in der Veranstaltung zu "Sicherheitspolitischer Kommunikation" am 26.06.2023 von 18:30-19:30 Uhr mit den Teilnehmenden über die Möglichkeiten und Grenzen einer erfolgreichen sicherheitspolitischen Kommunikation in Deutschland gesprochen. 


In seiner Präsentation sprach Nieke über die Relevanz erfolgreicher sicherheitspolitischer Kommunikation für die Übermittlung und Legitimation von sicherheitspolitischen Beschlüssen und Maßnahmen auf nationaler Ebene. Während des Vortrags wurden mit allen Teilnehmenden diverse Fragen diskutiert.


 Initial wurde die Frage gestellt, welches Problem die Öffentlichkeit in Deutschland in den vergangenen Jahren als besonders wichtig empfunden habe. Ideen der Teilnehmenden wie Arbeitslosigkeit, Corona, Integration oder Energie wurden mit Umfrageergebnissen der Forschungsgruppe Wahlen abgeglichen und diskutiert. Außerdem ging es um die Frage, welche Akteure in Deutschland hauptsächlich im öffentlichen Diskurs über sicherheitspolitische Themen sprechen würden, an wen deren Aussagen gerichtet seien und wen sie gegebenenfalls noch erreichen würden. Hier kam die Diskussionsrunde zu dem Ergebnis, dass Spitzenpolitiker:innen nicht nur zur breiten Öffentlichkeit, sondern auch an ihre eigene Partei, die Wirtschaft oder die eigene Behörde  sprechen würden. Gleichwohl werden ihre Aussagen allerdings auch vom Ausland, sowohl von Verbündeten als auch von Nicht-Verbündeten Nationen wahrgenommen und ausgewertet werden.


Des Weiteren wurden Vorurteile über deutsche Außen- und Sicherheitspolitische Leitprinzipien diskutiert. Diesbezüglich wurde beispielhaft auf die vermeintliche Tatsache eingegangen, dass Deutschland keine Waffen in Kriegsgebiete liefern würde. Dies wurde in der Diskussion anschließend anhand von Beispielen wie Waffenlieferungen an die Peschmerga und an Ägypten im Kontext des Jemenkriegs widerlegt.


Darüber hinaus wurde die Frage diskutiert, warum sich die öffentliche Meinung zu Waffenlieferungen zwischen 2014 und 2015 geändert hat. Dies machten die Diskutierenden daran fest, dass der Völkermord des IS an den Yesiden, der 2014 begann, zu dieser Zeit in Deutschland wohl höhere Zustimmungswerte für Waffenlieferungen bedingt habe, da Kanzlerin Merkel als prominente Persönlichkeit über diesen Genozid sprach. 2015 sei dies allerdings bereits in Vergessenheit geraten, was in weniger Zustimmung für Waffenlieferungen resultiert habe.


Veranstaltungsbericht: Feministische Außenpolitik - Chancen und Herausforderungen

 

Am 05. Mai 2023 veranstaltete die Hochschulgruppe für Außen- und Sicherheitspolitik eine digitale Veranstaltung zum Thema „Feministische Außenpolitik - Chancen Herausforderung“. Rebecca Kasens, eine Diplomatin aus dem Auswärtigen Amt, hat den Teilnehmer:innen einen Einblick darüber gegeben, was genau unter eben dieser verstanden wird. Feministische Außenpolitik ist nicht nur etwas was Frauen betrifft. Feministische Außenpolitik hat zwei verschiedene Komponenten, welche dieser zu Grunde liegen. Zum einen geht es insbesondere um den den Aspekt der Inklusion und das damit verbundene Einbeziehen von marginalisierten Gruppen. Die zweite Komponente zeichnet sich durch die Veränderung von amtsinternen Strukturen aus. Die bisherigen traditionellen Strukturen sollen aufgebrochen werden, um künftig Gleichstellung besser fördern zu können. 


Das europäische aber auch transatlantische Ausland schaut gegenwärtig mit interessierten Augen auf Deutschlands feministische Außenpolitik. Eher autokratisch geprägte Staaten wie beispielsweise Russland oder China schauen hierbei jedoch mit einem deutlich differenzierten Blick auf die deutsche Politik. Aufgrund des erschwerten Zugangs zur Zivilgesellschaft in etwaigen Staaten ist es jedoch noch wichtiger auch in diesen Ländern künftig den Zugang nicht zu verlieren und auch dort nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Möglichkeiten eine feministische Außenpolitik durchzusetzen.


Trotz des regen Interesses an der den deutschen Leitlinien, sind auch die in Teilen kritischen Stimmen zu betrachten. Eine feministische Außenpolitik stößt nicht bei allen Parteien und auch nicht bei allen Koalitionspartnern auf großen Zuspruch, sodass Deutschland um eine feministische Außenpolitik nach außen tragen zu können, auch im deutschen Inland um Zuspruch kämpfen muss. Der Kampf um den Zuspruch ist eine der wesentlichen Herausforderungen in Zukunft. Auch mit Blick auf die künftigen Wahlen und der damit verbundenen Frage: „Was kommt danach?“


Wird Deutschland weiterhin unter dem Namen einer feministischen Außenpolitik für Geschlechtergerechtigkeit eintreten oder werden wir ein Schweden reloaded erleben?


Die Hochschulgruppe bedankt sich bei der Rednerin sowie allen Teilnehmer:innen für das rege Interesse und blickt mit einem deutlichen Zuwachs an Wissen auf die Zukunft der feministischen Außenpolitik.